Die Spielordnung

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Spielordnung

1. Allgemeine Spielordnung

• Der Spielbetrieb ist nur in Sportkleidung und mit Sandplatz-geeigneten Tennisschuhen

erlaubt. Das Spielen mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet.

• Spielberechtigt ist man nur mit einem an der Platztafel angebrachtem Namens- oder

Gastschild. Die Namensschilder werden vor Saisonbeginn mit der Jahresbeitragsrechnung

versandt. Zu Gastschildern s. unten.

• Das Namensschild muss die aktuelle Jahreszahl tragen und ist ansonsten ungültig.

• Ein Anbringen des Namensschildes ohne eigene Anwesenheit ist nicht zulässig.

• Das Verschieben des Namenschildes auf der Platztafel ist nicht zulässig.

• Bei Verlust des Namensschildes oder bei vergessener Abnahme von der Platztafel werden Schutzgebühren

erhoben. Diese betragen bei Verlust 3,00 € und bei vergessener Abnahme 1,00 €. Schutzgebühren sind im

Clubhaus zu entrichten. Vergessene Namensschilder können dort abgeholt werden.

• Die Spielzeiten für Einzel und Doppel betragen jeweils 60 Minuten inkl. Platzpflege. Bei Bedarf sind die Plätze

vor Spielbeginn zu beregnen. Nach dem Spiel sind die Plätze abzuziehen und die Linien zu fegen.

• Ein Ablösen auf einem Platz ist nicht möglich, solange noch andere Plätze (auch Außenplätze!) frei sind.

• Für die Medenrunden und das Training werden Plätze reserviert. Bei Überbelegung haben Runden oder Training

Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb.

• Gesperrte Plätze können nur vom Platzwart oder einem Mitglied des Vereinsvorstands freigegeben werden.

• Passive Clubmitglieder haben keine Spielberechtigung, auch nicht als Gastspieler.

2. Gastspielordnung

• Die Gastspielergebühr beträgt für Einzel 10,00 € je Spieler, für Doppel 7,50 € je Spieler.

• Das Gastschild muss vor Spielbeginn im Clubheim gelöst werden. Zusätzlich sind 5,00 € Pfand zu hinterlegen;

das Pfand wird bei Rückgabe des Gastschildes rückerstattet. Das Gastschild ist sofort nach dem Spielen

wieder im Clubheim abzugeben. Wer als Nichtmitglied des PTC ohne Gastschild auf einem Platz beim Spielen

angetroffen wird, kann vom Vorstand von der weiteren Buchung von Gastspielen zeitweise oder dauerhaft

ausgeschlossen werden.

• Bei Vollbelegung der Plätze werden keine Gastschilder ausgegeben.

• Ehemalige Mitglieder des PTC aus Grünstadt und der näheren Umgebung haben kein Gastspielrecht.

• Gastspieler dürfen je Saison höchstens fünf Mal spielen.

• Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen der Allgemeinen Spielordnung.

3. Vereinsbeitritt

Seit der Saison 2010 sind bei Eintritt in den PTC 50 % des Jahresmitgliedsbeitrages zzgl. Frühjahrsinstandsetzungspauschale

zu zahlen. Diese Ermäßigung gilt einmalig nur im Jahr des ersten Vereinsbeitritts.
Der Vereinsbeitritt ab dem 1. September jeden Jahres ist für das laufende Jahr beitragsfrei. Im Folgejahr ist der volle Beitrag zu zahlen.

 

Diese Spielordnung ist gültig, bis sie durch eine neue ersetzt wird.

Grünstadt, im September 2011

Der Vorstand

1. Vorsitzender: Hans-Peter Tolles, Westring 53, 67269 Grünstadt, Tel. (06359) 2880

2. Vorsitzender: Werner Braun, Weinbietstr. 30, 67269 Grünstadt, Tel. (06359) 81336

Kassenwart: Markus Heitz, Asselheimer Str. 11, 67269 Grünstadt, Tel. (06359) 919438

 

Bild von BirgitH / PIXELIO'